Gastbeitrag

Feuerwerkskörper: Litteringabfälle, Lärm, Tierleid

Am 1. August und an Silvester werden Raketen und Böller abgebrannt. Dies setzt nicht nur leuchtende Akzente am Himmel und erhellt die Umgebung in bunter Pracht. Feuerwerk verursacht auch Lärm, belastet die Luft mit Schadstoffen und bringt Tonnen an Abfall mit sich, der meist zurückbleibt.

Jährlich werden in der Schweiz gemäss dem Bundesamt für Polizei fedpol rund 1600 Tonnen Feuerwerkskörper verkauft (Durchschnitt der Jahre 2013-2022). Unter der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton sind in den Feuerwerkskörpern gesamthaft rund 400 Tonnenpyrotechnische Feuerwerkssätze enthalten. Diese bestehen neben Schwarzpulver auch aus farbgebenden Metallverbindungen. Beim Abbrennen entstehen daraus etwa 300 Tonnen Feinstaub, der als Niederschlag auch in Böden und Gewässer gelangt. Gemäss Bundesamt für Umwelt werden in der Schweiz rund 14'000 Tonnen Feinstaub (PM10) pro Jahr ausgestossen. Feuerwerke tragen etwa 2 Prozent zur jährlichen Gesamtbelastung bei. Je weniger Feuerwerk abgebrannt wird, umso geringer die Umweltbelastung.

Während Menschen die lauten Knalleffekte von Feuerwerkskörpern nicht selten als Unterhaltung empfinden, nehmen Tiere den knallbedingten Lärm, den Schwefelgeruch und die hellen Blitze als lebensbedrohliche Situation wahr. Feuerwerke versetzen die Tiere in Panik und Todesangst.

Die herunterfallenden Reste von Raketen etc. landen oft in Wiesen und Äcker. Bauern müssen diese Überbleibsel einsammeln. Aber auch die Gemeinden sind z.B. nach dem Schweizer Bundesfeiertagunterwegs, um Reste von Zuckerstöcken etc. einzusammeln und zu entsorgen. Die genaue Menge an Litteringabfällen ist nicht bekannt. Schätzungen zu Folgekönnten dies mehr als 1000 Tonnen pro Jahr sein. Und leider werden die Reste oft liegen gelassen. Etwas Wasser mitnehmen und die Rückstände richtig löschen, ab in einen Kehrichtsack und zu Hause entsorgen. So führt der Spass an der brennenden Farbenpracht am Folgetag nicht zum Unmut derer, die den Litteringabfall von Dritten auflesen müssen. Zeige Grösse und handle gegen Littering.

Wenn die Schweiz ihren Geburtstag feiert, brennen in der ganzen Schweiz wieder die 1. August-Feuer und die Feuerwerkskörper erleuchten den Nachthimmel. Damit dieser Brauch mit möglichst wenig Klagen über übermässige Immissionen und ohne Gefährdung von Menschen, Tieren und Umwelt genossen werden kann, sind Rücksichtnahme und Vorsicht wichtig. Im Vorfeld der 1. August Feierlichkeiten treffen beim Amt für Umwelt Anfragen betreffend Bewilligungspflicht von Höhenfeuern und von Feuerwerken ein. 1. August-Feuer gelten als Brauchtumsfeuer. Sie sind am Bundesfeiertag gestattet und weder melde- noch bewilligungspflichtig. Dasselbe gilt für Feuerwerkskörper, die am Nationalfeiertag entzündet werden. Zu beachten sind jedoch Hinweise auf Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Das Amt für Umwelt (AfU) wird alle Jahre wieder aufgefordert, gegen das unkontrollierte Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerken aktiv zu werden. Dazu fehlen jedoch die gesetzlichen Grundlagen. Handlungsmöglichkeiten haben einzig die Gemeinden gestützt auf die Generalklausel über die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung. Wichtige Hinweise zum 1. Augustfeuer und zum Umgang mit Feuerwerk sind in den nachfolgenden Publikationen zusammengefasst: 1. August Feuer und Feuerwerk - Luftreinhaltung, Lärmschutz und Tierschutz (Merkblatt)

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